Der Weg

I. Entscheidung

Sie haben sich die Lage der Immobilien, die Nachbarschaft und infrastrukturelle Anbindung, auch zu unterschiedlichen Tageszeiten, angesehen und sind hiervon ebenso überzeugt wie von der Gestaltung der Außenfassade und Aufteilung der Geschosse und Wohnungen.

Sie haben sich zum Kauf einer Wohnung entschieden.

II. Reservierung
Nach Unterzeichnung einer schriftlichen Reservierungsvereinbarung nehmen wir Ihre Wohnung aus der Vermarktung. Hiernach können Sie in aller Ruhe die Aufteilung und Einrichtung Ihrer Wohnung planen und die Finanzierung, mit den konkreten Objektunterlagen, sicherstellen.

III. Planung
Sodann stimmen Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Architekten Ihre Vorstellung von der Wohnungsaufteilung ab. Den neuen Wohnungsplan nehmen wir als Anlage zum notariellen Kaufvertrag.

IV. Vertragsabstimmung und notarielle Beurkundung
Sie erhalten die notarielle Teilungserklärung, die Baubeschreibung und den konkreten Entwurf des notariellen Kaufvertrages für Ihre Wohnung.

Wir erläutern Ihnen gerne persönlich einzelne Vertragsinhalte und besprechen erforderliche Ergänzungen und/ oder Änderungen.

Wir vereinbaren einen Beurkundungstermin beim Notar, der frühestens 2 Wochen nach Erhalt des Vertragsentwurfs, liegt.

V. Fertigstellung
Ihre Wohnung wird der Planung entsprechend errichtet und zu dem vertraglich zugesagten Termin fertiggestellt.

Eine baubegleitende Prüfung und Abnahme Ihrer Wohnung und des Allgemeineigentums erfolgt durch einen unabhängigen Prüfer des TÜVs oder der DEKRA.